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Kantonale finanzielle Unterstützung für Angebote der Höheren Fachschulen.

Kantonsbeiträge für Höhere Fachschulen

Der Kanton Zürich und die anderen Schweizer Kantone unterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Angeboten der Höheren Fachschulen finanziell mit Beiträgen. Diese werden direkt an die Bildungsanbieter ausgerichtet.

Basis für die finanziellen Beiträge sind die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFIN, BBG: LS 413.312), sowie die interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) vom 22.03. 2012.

Die HFSV bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Für gleiche Studiengänge gelten gesamtschweizerisch gleiche Beiträge.

Welcher Kanton für Sie die Beiträge leistet, ist abhängig von Ihrem stipendienrechtlichen Wohnsitz. Dieser ergibt sich aus dem "Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons", das Sie im Verlauf des Anmeldeprozesses ausfüllen müssen.

Das Wichtigste im Überblick:
Wie gehe ich vor, um Kantonsbeiträge zu bekommen? Sie erhalten von uns vor Ausbildungsbeginn alle benötigten Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, um Kantonsbeiträge zu erhalten. Bitte reichen Sie diese vollständig ausgefüllt und im Original auf den verlangten Termin ein.
Was benötigen wir von Ihnen?
  • Sämtliche Wohnsitzbestätigungen sind im Original beizulegen; diese dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate sein.

    Der Niederlassungsausweis gilt nicht als Wohnsitzbestätigung. Sie erhalten diese Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes (Abteilung Einwohnerkontrolle)

     

  • Vollständig und korrekt ausgefülltes "Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons" (siehe Downloads)

    Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Personalienblattes die ausführlichen Erläuterungen der Geschäftsstelle HFSV (Seite 3 und 4 des Dokuments)
Wichtig Der subventionierte Preis gilt für Sie, sobald Ihre Unterlagen durch die jeweiligen kantonalen Stellen geprüft und akzeptiert worden sind.